1. Geltung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle
Rechtsbeziehungen mit Kunden der
Viennasound Studios VRC GmbH, Holochergasse 24, A-1150 Wien /
FN
58176d HG Wien / UID: ATU15058808, Geschäftsführung:
Ing. Helmut PORTELE,
Mitglied im Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie.
2. Liefer- und Leistungsbedingungen
2.1. Alle unsere Leistungen werden nach unserer jeweils gültigen
Preisliste und den dort genannten Preisen, zuzüglich Mehrwertsteuer mit den
geltenden Sätzen, in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Leistung erfolgt
aufgrund der Arbeitsbelege. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der
Schriftform.
Preise der Ton- und Bildträger, welche im „CD-Shop" angeboten werden, sind
immer brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis
nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
2.2. Gebuchte Termine, die nicht an Werktagen (Montag bis Freitag)
spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert wurden, werden in Rechnung
gestellt. Geschmacksretouren bei Ton- und Bildträgern (CDs, DVDs, Videos...)
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2.3. Verzugsschaden kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf
unserer Seite geltend gemacht werden. Im Falle höherer Gewalt oder dieser
nahe kommender Ereignisse, Streik, Ausfall oder Erschwernis der
Rohmaterialanlieferung, Strom- oder Maschinen- bzw. Apparateausfall bzw.
Störungen, oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die die
Herstellung der Lieferung unserer Leistung erschweren oder verzögern, können
wir eine Verlängerung der Lieferzeit im entsprechenden Maße beanspruchen.
2.4. Wir sind berechtigt, zur Ausführung des uns erteilten Auftrages
Dritte hinzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.
2.5. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von drei Werktagen nach
Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe Viennasound bekannt zu
geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind
gleichzeitig die beanstandeten Bild- und/oder Tonträger Viennasound zur
Verfügung zu stellen.
2.6. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Bild- und /oder Tonträgers
Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich
mitzuteilen. Viennasound ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen
vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen
Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt.
2.7. Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung
von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Kunden nicht von der
Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber.
2.8. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für
die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und
Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer
geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art verfügt. Weiters
versichert der Auftraggeber besonders, Verfügungsberechtigter bzw.
Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und
Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des
Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.
2.9. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der
Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten und verpflichtet sich, uns
hiefür schad- und klaglos zu halten.
3. Leistungssicherung
Für sämtliche unsere Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber
das Material beistellt oder nicht, gilt nachstehender
Eigentumsvorbehalt.
3.1. Die von uns gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände und
durchgeführten Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus
der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber,
einschließlich Zinsen und Nebenkosten, unser Eigentum.
3.2. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den
Auftraggeber ist während aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne
unsere schriftliche Einwilligung unzulässig und unwirksam. Im Fall des
Zahlungsverzuges steht uns ein Rücknahmerecht bei Aufrechterhaltung des
Vertrages zu.
3.3. Wir haben weiters das Recht der Zurückbehaltung an Gegenständen, die
der Auftraggeber überlassen hat, oder die bei uns lagern bzw. für ihn
hergestellt wurden, solange, bis sämtliche Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bezahlt sind.
3.4. Werden im Zusammenhang mit einer CD-, CD-ROM-, DVD-Produktion
(Vervielfältigung) von uns Master (Masterbänder, PMCDs, PMDVDs, DVDDLTs,
Glasmaster u.ä.) erstellt, verbleiben diese zur Copyright-Sicherung in
unserer Verwahrung bzw. in Verwahrung des Presswerkes bis maximal 24 Monate
ab letztem Produktionsauftrag. Danach werden diese ohne gesonderte
Verständigung vernichtet.
3.5. Wir übernehmen keinerlei Haftung für überlassene Gegenstände
irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers bei uns. Wir sind auch berechtigt, nach vorgängiger
schriftlicher Ankündigung, derartige Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zulassen.
3.6. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Zustellung.
3.7. Beanstandungen müssen unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von
drei Werktagen nach Lieferung oder Leistung erfolgen, spätere Mängelrügen
sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten
Gegenstände uns zur Verfügung zu stellen. Geschmacksretouren bei Ton- und Bildträgern (CDs, DVDs, Videos...)
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3.8. Tritt bei der Herstellung des Bild- und/oder Tonträgers ein Umstand
ein, der die vertragliche Herstellung unmöglich macht, so hat Viennasound
nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht
rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht
rechtzeitiger Fertigstellung des Bild- und/oder Tonträgers, die weder von
Viennasound noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den
Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher
erbrachten Leistungen Viennasound zu entgelten.
4. Preise
4.1. Unsere Leistungspreise verstehen sich netto ab unserer
Auslieferungsstelle, ausschließlich jeweils gültiger Mehrwertsteuer,
Verpackung, Fracht, Zoll, allfällige Versicherung. Es sind 50% bei
Auftragserteilung und 50% bei Lieferung fällig. Werden Preise nach Meterzahl
berechnet, ist die von uns gemessene Länge maßgebend, wobei angefangene
Meter voll berechnet werden.
4.2. Preise der Ton- und Bildträger, welche im „CD-Shop" angeboten
werden, sind immer brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis nicht
enthalten und werden gesondert berechnet. Die Bezahlung im Internet erfolgt
mittels Kreditkarte und ist sicher. Mittels SSL/SET werden Ihre Daten
verschlüsselt übermittelt und damit vor Missbrauch geschützt. Für den Kunden
entstehen durch die Bezahlung per Kreditkarte keine weitere Kosten.
4.3. Wir berechnen die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen
Preise gemäß Preisliste.
4.4. Über Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen
(Organisation, Auswahl der Schauspieler, Sprecher, etc.)
sind auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Bild- und/oder
Tonträgers aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt.
5. Zusatzvereinbarungen
5.1. Bei Verlust und/oder Beschädigung uns zur Bearbeitung übergebenen
Materialien beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersatzlieferung von
unbespielten Ton- und Bildträgermaterial (Magnetbänder, Rohfilm, u.ä.) in
Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Wir
sind nicht verpflichtet, allfällige Versicherungen abzuschließen.
5.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches
Recht.
5.3. Soweit Bedingungen des Auftraggebers im Widerspruch zu den
vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, erlangen erstere auch
dann keine Wirksamkeit, wenn wir dagegen nicht widersprechen.