Viennasound®

 

                                         

 

AGB

 

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Viennasound Studios VRC GmbH
Recording & Post-Production Studios for Video Radio Cinema & Music
(im Folgenden „Viennasound" genannt)

 

1.  Geltung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen mit Kunden der
Viennasound Studios VRC GmbH, Holochergasse 24, A-1150 Wien /
FN 58176d HG Wien / UID: ATU15058808
, Geschäftsführung: Ing. Helmut PORTELE,
Mitglied im Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie.

2.  Liefer- und Leistungsbedingungen

2.1. Alle unsere Leistungen werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen, zuzüglich Mehrwertsteuer mit den geltenden Sätzen, in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Leistung erfolgt aufgrund der Arbeitsbelege. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
Preise der Ton- und Bildträger, welche im „CD-Shop" angeboten werden, sind immer brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertssteuer. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

2.2. Gebuchte Termine, die nicht an Werktagen (Montag bis Freitag) spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert wurden, werden in Rechnung gestellt. Geschmacksretouren bei Ton- und Bildträgern (CDs, DVDs, Videos...) sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2.3. Verzugsschaden kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite geltend gemacht werden. Im Falle höherer Gewalt oder dieser nahe kommender Ereignisse, Streik, Ausfall oder Erschwernis der Rohmaterialanlieferung, Strom- oder Maschinen- bzw. Apparateausfall bzw. Störungen, oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, die die Herstellung der Lieferung unserer Leistung erschweren oder verzögern, können wir eine Verlängerung der Lieferzeit im entsprechenden Maße beanspruchen.

2.4. Wir sind berechtigt, zur Ausführung des uns erteilten Auftrages Dritte hinzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

2.5. Etwaige Mängelrügen sind längstens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe Viennasound bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Bild- und/oder Tonträger Viennasound zur Verfügung zu stellen.

2.6. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Bild- und /oder Tonträgers Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Viennasound ist verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führt.

2.7. Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Kunden nicht von der Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber.

2.8. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher Art verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber besonders, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.

2.9. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten und verpflichtet sich, uns hiefür schad- und klaglos zu halten.

3.  Leistungssicherung

Für sämtliche unsere Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Material beistellt oder nicht, gilt nachstehender Eigentumsvorbehalt.

3.1. Die von uns gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände und durchgeführten Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, unser Eigentum.

3.2. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne unsere schriftliche Einwilligung unzulässig und unwirksam. Im Fall des Zahlungsverzuges steht uns ein Rücknahmerecht bei Aufrechterhaltung des Vertrages zu.

3.3. Wir haben weiters das Recht der Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat, oder die bei uns lagern bzw. für ihn hergestellt wurden, solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bezahlt sind.

3.4. Werden im Zusammenhang mit einer CD-, CD-ROM-, DVD-Produktion (Vervielfältigung) von uns Master (Masterbänder, PMCDs, PMDVDs, DVDDLTs, Glasmaster u.ä.) erstellt, verbleiben diese zur Copyright-Sicherung in unserer Verwahrung bzw. in Verwahrung des Presswerkes bis maximal 24 Monate ab letztem Produktionsauftrag. Danach werden diese ohne gesonderte Verständigung vernichtet.

3.5. Wir übernehmen keinerlei Haftung für überlassene Gegenstände irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns. Wir sind auch berechtigt, nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zulassen.

3.6. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Zustellung.

3.7. Beanstandungen müssen unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung oder Leistung erfolgen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Gegenstände uns zur Verfügung zu stellen. Geschmacksretouren bei Ton- und Bildträgern (CDs, DVDs, Videos...) sind grundsätzlich ausgeschlossen.

3.8. Tritt bei der Herstellung des Bild- und/oder Tonträgers ein Umstand ein, der die vertragliche Herstellung unmöglich macht, so hat Viennasound nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Bild- und/oder Tonträgers, die weder von Viennasound noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen Viennasound zu entgelten.

4.  Preise

4.1. Unsere Leistungspreise verstehen sich netto ab unserer Auslieferungsstelle, ausschließlich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll, allfällige Versicherung. Es sind 50% bei Auftragserteilung und 50% bei Lieferung fällig. Werden Preise nach Meterzahl berechnet, ist die von uns gemessene Länge maßgebend, wobei angefangene Meter voll berechnet werden.

4.2. Preise der Ton- und Bildträger, welche im „CD-Shop" angeboten werden, sind immer brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertssteuer. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Die Bezahlung im Internet erfolgt mittels Kreditkarte und ist sicher. Mittels SSL/SET werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt und damit vor Missbrauch geschützt. Für den Kunden entstehen durch die Bezahlung per Kreditkarte keine weitere Kosten.

4.3. Wir berechnen die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise gemäß Preisliste.

4.4. Über Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation, Auswahl der Schauspieler, Sprecher, etc.) sind auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Bild- und/oder Tonträgers aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt.

5.  Zusatzvereinbarungen

5.1. Bei Verlust und/oder Beschädigung uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich unsere Haftung auf die Ersatzlieferung von unbespielten Ton- und Bildträgermaterial (Magnetbänder, Rohfilm, u.ä.) in Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Wir sind nicht verpflichtet, allfällige Versicherungen abzuschließen.

5.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

5.3. Soweit Bedingungen des Auftraggebers im Widerspruch zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, erlangen erstere auch dann keine Wirksamkeit, wenn wir dagegen nicht widersprechen.

 

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